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Wie entsteht der Kaffeepreis?

Wie entsteht der Kaffeepreis?

 

Habt Ihr euch schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie sich der Preis für Kaffee und kaffeehaltige Waren zusammensetzt?

Zu dem Preis für den Rohkaffee kommen die Kosten für Transport und Lagerung hinzu. Auch das Rösten der Kaffeebohnen und die Löhne für die Mitarbeiter verursachen Kosten, die auf den Endverbraucher über den Preis umgelegt werden. Die letzten Bausteine des Kaffeepreises sind die ermäßigte Mehrwertsteuer und die Kaffeesteuer, die der Hersteller abführen muss.

 

Aber was ist die Kaffeesteuer?

Im 18. Jahrhundert stieg der Kaffeekonsum im Königreich Preußen, wie auch in anderen Ländern, stark an. Daher erließ Friedrich der Große 1766 ein Verbot für die private Einfuhr von Kaffee. Gleichzeitig verbot er den privaten Handel mit diesem Genussmittel und errichtete ein Monopol für den preußischen Staat.

Den dadurch entstehenden Schmuggel von Kaffeebohnen versuchte er 1781 durch das Verbot des Röstens von Kaffee durch Privatpersonen einzudämmen. Im Jahr 1787 wurde das Monopol und die dafür erlassenen Gesetze wegen Ineffizienz wieder abgeschafft.

Ein Einfuhrzoll auf Kaffee, der bis zur Gründung des Deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten wurde, ersetzte das preußische Monopol.

 

Aus dem Einfuhrzoll wird eine Verbrauchssteuer.

Nach Gründung des Deutschen Reiches flossen die Einnahmen aus dem Einfuhrzoll auf Kaffee der Reichskasse zu. Nach der Währungsreform 1948 konnte jedoch keine Einigung auf neu festzusetzende Kaffeezoll-Sätze erreicht werden.

Daher wurde in Deutschland am 22. Juni 1948 per Gesetz die Kaffeesteuer als Verbrauchssteuer eingeführt. 

Der hohe Steuersatz für Kaffee, er betrug im Jahr 1953 zuletzt 10,00 DM für ein Kilogramm Röstkaffee, löste einen zunehmenden Schmuggel von Kaffee aus. Besonders an der deutschen Westgrenze, der Aachener Kaffeefront, fand Schmuggel im großen Stil statt.

Durch die Senkung des Steuersatzes im Jahr 1954 auf 30 % des Satzes aus dem Vorjahr, stieg der Kaffeekonsum wieder stark an, während der Kaffeeschmuggel zurückging.

Trotz des reduzierten Steuersatzes von 3,00 DM bzw. 4,00 DM pro Kilogramm, überstiegen bereits 1954 die Gesamteinnahmen aus der Kaffeesteuer die Einnahmen der Jahre vor 1953.

 

Das Kaffeesteuergesetz basiert nicht auf EU-Richtlinien.

Es handelt sich um eine nationale, deutsche Verbrauchssteuer. Nur wenige andere Staaten besteuern den Kaffeekonsum. In Europa sind das Belgien, Litauen, Dänemark, Norwegen und die Schweiz. Der letzte Neuzugang ist Griechenland, das zum 01.01.2017 eine Kaffeesteuer einführte.

Allerdings sind die Steuersätze in diesen Ländern niedriger als in Deutschland, wobei in Griechenland auch der Rohkaffee der Besteuerung unterliegt.

 

Der deutsche Steuersatz beträgt bei Röstkaffee 2,19 Euro und bei löslichem Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm.

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